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Beitragsordnung 2026

Beitragsordnung

des Turn- und Sportvereins Riepen e.V.
(nachfolgend Verein genannt)

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beträge werden ab 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Es sind folgende monatlichen Beiträge zu entrichten:

BeitragsartBeitragZusatzbeitrag Tennis
Kinder bis 14 Jahre1,50 €0,50 €
Jugendliche bis 18 Jahre2,00 €0,50 €
Erwachsene5,00 €4,00 €
Familien / Paare mit Kind/ern bis 18 Jahre (mit Erreichen des 18. Lebensjahres wechseln Kinder automatisch in die Beitragsart „Erwachsene“)9,00 €7,00 €
Ehrenmitgliederfreifrei
  1. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung halbjährlich im März und September eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  3. Bei Mahnungen können Mahngebühren von 20€ pro Mahnung erhoben werden.
  4. Bei selbstverschuldeten Rücklastschriften trägt das Vereinsmitglied eventuell anfallende Rücklastschriftgebühren.
  5. Bei unterjährigem Eintritt erfolgt die Berechnung des Beitrags anteilig auf ganze Monate gerechnet.
  6. Der Vorstand kann für Sparten gesonderte oder zusätzliche Beiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben.
  7. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind. Die Entscheidung über die Höhe dieser Gebühren trifft der Vorstand und ist nicht zustimmungspflichtig durch die Mitgliederversammlung.
  8. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
  9. Der Vorstand behält sich vor, einzelne Mitglieder aufgrund ihrer persönlichen Situation, Verdienste für den Verein oder langjährige Mitgliedschaft beitragsfrei zu stellen, auch ohne dass eine Ehrenmitgliedschaft erteilt wird. Die erteilte Beitragsfreiheit basiert auf Freiwilligkeitsvorbehalt, eine Rechtsanspruch für die Zukunft wird nicht begründet. Die gewährte Beitragsfreiheit kann per Vorstandsbeschluss jederzeit wieder aufgehoben werden.

§ 4 Vereinskonto

Bank: Volksbank in Schaumburg
BIC: GENODEF1BCK
IBAN: DE46 2559 1413 0415 3189 00

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 5 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist durch die Satzung geregelt

§ 6 Gültigkeit

Diese Beitragsordnung tritt per Mitgliederbeschluss zum xx.xx.xxxx in Kraft

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